Kosten und Kostenerstattung

Alle erbrachten Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkasse übernommen, seit dem 27.06.2008 können wir nun auch die Betriebskosten mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Seit dem 16.04.2009 gibt es eine neue private Gebührenordnung, diese beinhaltet auch die Übernahme der Betriebskosten für privatversicherte Frauen.

Einzig die Kosten der Rufbereitschaft werden von den gesetzlichen wie auch privaten Kassen nicht übernommen, für weitere Informationen oder Hilfestellung können Sie sich jederzeit an unsere Teamassistentin Ute Schalper wenden. Unsere telefonischen Sprechzeiten sind von Montag bis Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

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